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So definiert die Bundeskanzlerin den Begriff Fürsorge, aus aktuellem Anlass.
Gibt man dieser Tage den Begriff Fürsorge in die Suchmaschinen ein, erscheint ganz oben auf der Liste die Rede an die Nation von Frau Merkel vom 18. März 2020, gefolgt von Wikipedia, welches folgende Definition anbietet:
„Fürsorge bezeichnet die freiwillig oder gesetzlich verpflichtend übernommene Sorge für andere Personen oder Personenvereinigungen.“
Vielleicht ist ja jetzt die Zeit gerade über solche Begriffe wie Fürsorge zu sinnieren und einmal zu benennen, wer sich ihrer inhaltlich annimmt. Trennt man den Begriff, erhält man „Für“ und „Sorge“. Der erste Wortteil also Verbunden mit einem Startpunkt und einem Ziel: ein oder mehrere Menschen für einen oder mehrere andere. Der zweite Wortteil, Sorge haben oder tragen, als vorrauschauende Verantwortung für ein mögliches Geschehen: z. B. eine Krankheit, eine menschliche oder wirtschaftliche Notsituation: ein oder mehrere Menschen für einen oder mehrere andere.
Der Beruf des Altenpflegers, des Sozialarbeiters, der Krankenschwester, des Arztes* und eben auch der des Bestatters haben sich genau dies zur Profession gemacht: Fürsorgen! Von Mensch zu Mensch.
Dafür heute einmal: Danke!
*und natürlich viele mehr